Schützen Sie mit Trennstationen Ihr Wasser vor Verunreinigungen und Rückverkeimung

Wasser zählt zu den kostbarsten Ressourcen, die wir haben. Menschen, Tiere und die Natur sind dringend darauf angewiesen. Doch nicht jedes Wasser kann bedenkenlos von Mensch oder Tier genutzt werden. Vor allem Betriebswasser der Flüssigkeitskategorie 5 stellt landwirtschaftliche Betriebe vor Herausforderungen. Dabei handelt es sich um mikrobiell verschmutztes oder potenziell keimbelastetes Wasser, das auch gefährliche Krankheitserreger enthalten kann. Insbesondere in Bereichen, in denen sich Tiere aufhalten, besteht die Gefahr, dass durch deren Ausscheidungen Krankheitserreger ins Wasser gelangen. Aus diesem Grund wurde das Wasser für Tiertränken in die höchste Gefährdungsstufe (Flüssigkeitskategorie 5) eingeteilt.

Sicherheitstrennstationen lösen dieses Problem und tragen der seitens Gesetzgeber vorgeschriebenen Verpflichtung Rechnung. Sie können überall dort eingesetzt werden, wo Trinkwasser vor Verunreinigungen geschützt werden muss. Auf landwirtschaftlichen Betrieben stellen gerade Tiertränken ein erhöhtes Rückverkeimungsrisiko bis zum Milchzimmer dar. Bei Entnahmestellen darf keine feste Verbindung zwischen der Trinkwasser- und der Betriebswasserinstallation bestehen.

Landwirtschaftliche Betriebe sind aufgrund der gesetzlich geforderten Selbstkontrolle dafür verantwortlich, dass das von der öffentlichen Versorgung gelieferte Trinkwasser einwandfreie Qualität im gesamten Betrieb beibehält. Das verwendete Wasser darf keine Verschmutzungsgefahr für die vorhandene eigene Lebensmittelproduktion darstellen. Trinkwasserinstallationen müssen deshalb so geplant und installiert werden, dass das Trinkwasser vor Verunreinigungen, hervorgerufen durch Rückfliessen, Rückdrücken oder anderen äusseren Einflüssen, geschützt wird.

Bei Neubauten und grösseren Erneuerungsarbeiten ist die sanitäre Installation nach dem aktuellen Stand der Technik gemäss der Richtlinie W3 für Trinkwasserinstallationen sowie nach den gültigen Vorschriften der Wasserversorgung obligatorisch. Bei bestehenden Anlagen ist es sinnvoll, eine Bestandsaufnahme durchzuführen, um das Risiko einer Trinkwasserverschmutzung abschätzen zu können. Von Betrieben, bei denen aufgrund der Baueingabe der Anschluss an die Trinkwasserinstallation mit einem Systemtrenngerät Bauart BA von der Wasserversorgung bewilligt wurde, wird verlangt, dass spätestens bei grösseren Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten der Anschluss an die Trinkwasserinstallation erfolgt.

In der Praxis wird die geforderte Trennung häufig mittels freien Auslaufs falsch ausgeführt oder sie fehlt vollständig. Die Rückflussverhinderung mithilfe eines Systemtrenngeräts ist für eine Absicherung gegen die Flüssigkeitskategorie 5 nicht ausreichend. Diese Geräte sind nur für die Absicherung von chemischen Substanzen bis zur Flüssigkeitskategorie 4 zulässig.

Wir machen gute Erfahrungen mit Trennstationen der Schweizer R. Nussbaum AG, Herstellerin und Direktvertreiberin von Armaturen, Installationssystemen und Dienstleistungen für die Haustechnik. Eine Schwimmersteuerung in der Trennstation überwacht permanent den Füllstand im Vorratsbehälter und öffnet bei absinkendem Wasserstand automatisch die Trinkwassernachspeisung. Ist der Vorratsbehälter wieder ausreichend befüllt, schaltet die Trinkwassernachspeisung automatisch ab. Die integrierte Druckpumpe versorgt das Betriebswassernetz mit ausreichend Förderdruck. Sie schaltet sich vollautomatisch bei Druckabfall in der angeschlossenen Tränkwasserleitung ein und sorgt für eine konstante Förderleistung. Bei Erreichen des maximalen Förderdruckes schaltet sich die Pumpe automatisch wieder ab. Jede Trennstation verfügt über einen Notüberlauf, welcher an die Kanalisation angeschlossen werden muss.

Wir beraten Sie in allen Fragen zu Sicherheitstrennstationen. Kommen Sie gerne unverbindlich auf uns zu.

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